Das Kapitaleinzahlungskonto auf einen Blick
- Attraktive Eröffnungsgebühren ab CHF 250.–
- Einlage des Stammkapitals durch die Gründer oder Aktionäre einer AG oder GmbH
- Erhöhung des Kapitals einer bestehenden Gesellschaft in der Schweiz
- Offizielle Kapitaleinzahlungsbestätigung
- Freigabe des Kapitals nach Nachweis der Handelsregistereintragung
Eröffnen Sie Ihr Kapitaleinzahlungskonto mit der Sicherheit der vollständigen und unbegrenzten Garantie des Staates Freiburg.
Ein klar geregeltes, gesetzeskonformes Vorgehen
- Obligatorisches Konto bei der Gründung einer AG oder einer GmbH oder bei einer Kapitalerhöhung
- Garantierte Einhaltung der Vorschriften des Obligationenrechts (Art. 633 OR für die Aktiengesellschaft (AG), Art. 779 OR für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH))
- Einlagen durch die Garantie des Staates Freiburg vollständig und unbegrenzt gedeckt
Ein einfaches, rasches und begleitetes Verfahren
- Einfaches und effizientes Verfahren zur Hinterlegung der Kapitaleinlage
- Schnelle Freigabe des Kapitals nach erfolgter Handelsregistereintragung, mit direkter Überweisung auf das Kontokorrent Ihres Unternehmens
- Persönliche Betreuung in jeder Phase durch unsere Firmenkundenberaterinnen und -berater
| Währung | CHF |
| Zinssatz | 0,000% |
| Kommission bei Kapitalschöpfung (neue Gesellschaft) | mind. CHF 250.– (1) oder 1‰ des überwiesenen Betrages, max. CHF 2500.– |
| Kommission bei Kapitalerhöhung | mind. CHF 250.– oder 1‰ des überwiesenen Betrages, max. CHF 2500.– |
| Kommission bei Kapitalfreigabe | CHF 250.– (2), falls die Gesellschaft nach der Freigabe keine Geschäftsbeziehung mit der FKB unterhält |
| Rückzugsbedingungen | auf Vorlage eines Handelsregisterauszugs |
| Notfallerstellung | CHF 20.– |
| Änderungsspesen | CHF 50.– |
| Jährlicher Kontoauszug | kostenlos (CHF 5.– für jeden zusätzlichen Auszug) |
(1) 50% Rabatt für Start-ups* mit Sitz im Kanton Freiburg (Firmensitz)
(2) Kostenlos, wenn die Gesellschaft Kundin der FKB bleibt
* Beurteilung gemäss den internen Kriterien der Bank
Sie gründen Ihr Start-up* im Kanton Freiburg? Profitieren Sie von finanzieller Unterstützung für einen erfolgreichen Start:
- 50% Rabatt auf die Kommission bei Kapitalschöpfung, sprich CHF 125.– statt CHF 250.–
- Kommission bei Kapitalfreigabe entfällt bei Eröffnung Ihres Geschäftskontos bei der FKB nach der Gründung
Warum die FKB wählen?
Als Bankpartnerin jedes zweiten Freiburger KMU verstehen wir die Herausforderungen lokaler Unternehmerinnen und Unternehmer und begleiten Sie vom ersten Tag an.
* Beurteilung gemäss den internen Kriterien der Bank
Häufig gestellte Fragen
Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie ein Kapitaleinzahlungskonto in der Schweiz eröffnen, um das Kapital für eine GmbH oder AG zu hinterlegen:
- Termin vereinbaren
Wir unterstützen Sie gerne online oder in einer unserer 25 Niederlassungen. - Antragsformular ausfüllen
Senden Sie uns das Formular für die Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos zusammen mit den erforderlichen Unterlagen: Ausweisdokumente der Gründer, Gesellschaftsstatuten etc.
Anzugeben sind insbesondere Name und Adresse Ihrer Gesellschaft, die Geschäftstätigkeit, der zu hinterlegende Betrag sowie Name und Adresse des Notars. - Kapital an die IBAN des Kapitaleinzahlungskontos überweisen
Die FKB stellt Ihnen eine IBAN für Ihr Konto zur Verfügung. Überweisen Sie das beschlossene Kapital an diese IBAN. Das Kapital bleibt bis zur erfolgten Handelsregistereintragung gesperrt. - Kapitaleinzahlungsbestätigung erhalten
Die FKB stellt eine offizielle Bestätigung über die Kapitaleinlage aus. - Handelsregistereintragung abschliessen
Finalisieren Sie mit dieser Bestätigung die Eintragung Ihrer Gesellschaft. - Kapital freigeben und übertragen
Nach erfolgter Eintragung der Gesellschaft gibt die Bank das Kapital frei und überträgt es auf das Kontokorrent des Unternehmens. Das Kapital steht Ihrer Gesellschaft anschliessend für ihre Geschäftstätigkeit zur Verfügung.
Ein Kapitaleinzahlungskonto ist ein temporäres und gesperrtes Bankkonto, das vor der Gründung einer GmbH oder einer AG in der Schweiz eröffnet wird.
Es dient dazu, das für die Unternehmensgründung erforderliche Stammkapital bis zur offiziellen Eintragung ins Handelsregister einzuzahlen und zu sichern (mindestens CHF 20’000 für eine GmbH und CHF 100’000 Aktienkapital für eine AG, davon mindestens CHF 50’000 liberiert).
Nach der offiziellen Gründung und Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister wird das auf dem Kapitaleinzahlungskonto hinterlegte Kapital auf das Geschäftskonto Ihres neuen Unternehmens übertragen.
Das Kapitaleinzahlungskonto wird automatisch geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt steht das Kapital uneingeschränkt zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit zur Verfügung, etwa für den Kauf von Material, die Bezahlung von Mieten, Löhnen oder andere notwendige Startausgaben.
Das Mindeststammkapital beträgt CHF 20’000.– für eine GmbH und CHF 100'000.– für eine AG. Davon müssen bei der Gründung einer AG laut Gesetz mindestens CHF 50’000.– liberiert werden. Der restliche Betrag ist später einzuzahlen.
Diese anfängliche Einlage stellt sicher, dass Ihre Gesellschaft über eine solide finanzielle Basis für einen stabilen und seriösen Start verfügt, und dient zugleich dem Schutz der Gläubiger.
Brauchen Sie Hilfe?
Wir sind für Sie da.
Postfach
1701 Freiburg
Swift / BIC BEFRCH22
MWST CHE-108.954.576