Zahlungsstandards in der Schweiz
Bleiben Sie über die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs und neue Zahlungsstandards in der Schweiz informiert.

Ziel: Harmonisierung des Zahlungsverkehrs
Mit der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz soll der Austausch zwischen Unternehmen, Banken und Software vereinfacht und automatisiert werden. Grundlage dafür ist die ISO-Norm 20022, die Datei- und Datenformate standardisiert. Für Ihr Unternehmen bedeutet dies effizientere Prozesse, zuverlässigere Daten und weniger Fehler.
Zum Einsatz kommen vor allem die folgenden Dateiformate:
- camt.052: Dient dem Abruf untertägiger Kontoauszüge und Vormerkposten. Ermöglicht die Überwachung Ihrer Liquidität nahezu in Echtzeit für ein effizientes Cash Management.
- camt.053: Entspricht dem Kontoauszug (täglich, wöchentlich oder monatlich) und wird für die periodische Buchung verwendet.
- camt.054: Liefert Details zu Zahlungseingängen und -ausgängen im Zusammenhang mit der QR-IBAN und erleichtert die Automatisierung des Zahlungsabgleichs.
Für ausgehende Zahlungen ist heute das Format pain.001 Schweizer Standard. Damit können Sie Ihre Zahlungsaufträge strukturiert und sicher direkt aus Ihrer Buchhaltungs-, Lohn- oder Fakturierungssoftware übermitteln.
Wie aktualisieren Sie Ihre Zahlungsdateien gemäss ISO‑Norm 20022?
Ab dem 2. November 2026 lehnt die Freiburger Kantonalbank alle Zahlungsaufträge ab, die nicht der ISO-Norm 20022 entsprechen. Konkret werden Ihre Dateien nur ausgeführt, wenn die Adressen wie folgt strukturiert sind:
- Die Ortschaft muss im dafür vorgesehenen Feld angegeben werden
- Das Land muss ebenfalls im entsprechenden Feld eingetragen werden
- Adressen dürfen nicht mehr als Freitext in einer einzigen Zeile erfasst werden
Die grosse Mehrheit der Softwareanbieter, die den Swiss Payment Standards entsprechen, arbeiten bereits an den notwendigen Anpassungen
Was Sie ab sofort tun können
Aktualisieren Sie Ihre Zahlungsdateien in Ihrer Software.
Planen Sie jetzt die Aktualisierung Ihrer Software mit strukturierten Adressen vor dem 2. November 2026 und wenden Sie sich gegebenfalls an Ihren Softwarehersteller, um Ihre Empfängerdatenbank anzupassen und eine korrekte Strukturierung der Adressen sicherzustellen.
Passen Sie die Daueraufträge an, sobald Sie neue QR‑Rechnungen mit strukturierten Adressen erhalten (z.B. Vermieter, Leasingpartner usw.).
Verwenden Sie das SIX-Validierungstool, um einen technischen Bericht zu erstellen, den Sie an Ihre IT-Teams sowie an den Support Ihres Softwareanbieters weiterleiten können.
EBICS 3.0: Was ändert sich?
Mit EBICS 3.0 wird ein einheitlicher internationaler Standard eingeführt, der auf dem neuen Business Transaction Format (BTF) basiert und die bisherigen länderspezifischen EBICS-Versionen ersetzt. Diese Umstellung geht mit technischen Anpassungen einher, insbesondere für Unternehmen, die ein ERP- oder Buchhaltungssystem mit einer EBICS-Bankverbindung nutzen, da alle Bankzugänge und Auftragsarten einheitlich umgestellt werden müssen. Vereinbaren Sie mit all Ihren Banken einen gemeinsamen Stichtag für die Umstellung, um Zahlungsunterbrüche zu vermeiden.
Zahlungsaufträge und QR-Rechnungen: Strukturierte Adressen sind ab sofort obligatorisch
Die Anforderungen an Zahlungsaufträgen und QR-Rechnungen haben sich geändert: Seit dem 21. November 2025 dürfen im Swiss QR-Code nur noch strukturierte Adressen (Adresstyp «S») verwendet werden. Zwar ist eine Übergangsfrist vorgesehen, aber spätestens ab dem 14. November 2026 werden Zahlungen mit unstrukturierten Adressen von den Banken kategorisch abgelehnt.
Konkret müssen die Adressdaten gemäss ISO-Norm 20022 in separaten Feldern (Strasse, Nummer, PLZ, Ort und Land) erfasst werden. Nicht konforme Rechnungen werden möglicherweise nicht verarbeitet, was zu einer Verzögerung des Zahlungseingangs führt. Um die Kontinuität Ihrer Zahlungen sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen, die Konfiguration Ihrer Fakturierungssoftware bereits jetzt zu überprüfen und sich bei Bedarf an Ihren Softwarepartner oder Ihre IT-Abteilung zu wenden, um die Adressierung Ihrer Rechnungen entsprechend anzupassen.

Wann ist die Abschaffung der Lastschriftverfahren LSV+ und BDD geplant?
Die bestehenden Lastschriftverfahren LSV+/BDD werden per 30. September 2028 eingestellt. Parallel dazu schafft SIX das Webportal payCOMweb schrittweise ab. Betroffene Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten und ihre Rechnungsstellungs- und Inkassoprozesse anpassen, um die Kontinuität ihrer Zahlungen zu gewährleisten. Alternative Lösungen wie eBill Direct Debit oder TWINT Direct Debit (in Entwicklung) sollten unter Berücksichtigung Ihres Geschäftsmodells frühzeitig evaluiert werden.
Demnächst: Finanzflüsse mit bLink automatisieren
Bis Ende 2026 wird die FKB in Zusammenarbeit mit der Buchhaltungssoftware Bexio bLink, die Schweizer Open-Banking-Plattform von SIX, einführen. Mit dieser Lösung können Sie Ihre FKB-Konti automatisch mit Ihrer Buchhaltungssoftware Bexio synchronisieren. Für betroffene Unternehmen bedeutet dies weniger manuelle Eingaben, automatische Abgleiche und ein vereinfachtes Finanzmanagement im Alltag.
Wesentliche Änderungen im Zahlungsverkehr
| Jahr | Änderung |
|---|---|
| 2028 | Einstellung der Lastschrift LSV+/BDD, Ersatz durch eBill Direct Debit (und demnächst TWINT Direct Debit) |
| 2026 | Verpflichtende Nutzung strukturierter Adressen für sämtliche Zahlungen (Schweiz, SEPA und international). Ende der Übergangsfrist für die Migration auf EBICS 3.0 |
| 2022 | Endgültige Abschaffung der bisherigen Einzahlungsscheine (ES/ESR) und Einführung der QR-Rechnung als einheitlicher Schweizer Standard |
| 2018 | Ablösung proprietärer Formate (DTA, EZAG und ESR) durch die ISO-Norm 20022: PAIN für Zahlungen und CAMT für Meldungen und Avisierungen |
| 2018–2019 | Umbenennung der e-Rechnung in eBill und Integration als Standarddienstleistung in das e-banking von Schweizer Banken |
| Ab 2016 | Veröffentlichung der offiziellen Empfehlungen zur Nutzung des EBICS-Protokolls und Start der Harmonisierung des Kunden-Bank-Austausches |
Häufig gestellte Fragen
Eine CAMT-Datei (Cash Management) wird von der Freiburger Kantonalbank bereitgestellt und enthält Informationen zu Ihren Konten. Dazu gehören insbesondere Salden, Bewegungen und Zahlungseingänge in den Formaten camt.052, camt.053 und camt.054. Diese Daten können direkt in Ihre Buchhaltungssoftware oder Ihr ERP-System integriert werden und erleichtern die Kontenabstimmung sowie die Liquiditätsübersicht.
Eine PAIN-Datei (Payment Initiation) ist eine Datei, die Ihr Unternehmen an die Bank übermittelt, um Zahlungen auszulösen. Sie erfassen Ihre Zahlungen in Ihrem ERP-, Lohn- oder Buchhaltungssystem und erzeugen anschliessend eine Datei (meist im Format pain.001), die Sie im e‑Banking der Freiburger Kantonalbank zur Ausführung importieren. So können mehrere Zahlungen gebündelt verarbeitet und manuelle Eingaben reduziert werden.
Brauchen Sie Hilfe?
Wir sind für Sie da.
Postfach
1701 Freiburg
Swift / BIC BEFRCH22
MWST CHE-108.954.576