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Zahlungsstandards in der Schweiz

Bleiben Sie über die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs und neue Zahlungsstandards in der Schweiz informiert.

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Das sollten Sie wissen

•    Die Schweiz harmonisiert ihren Zahlungsverkehr, um Prozesse zu vereinfachen, zu automatisieren und sicherer zu machen.
•    Unternehmen müssen bis zum 13. November 2026 auf ISO 20022 V2019 und EBICS 3.0 umstellen.
•    Ab dem 14. November 2026 sind QR-Rechnungen nur noch mit strukturierter Adresse zugelassen.
•    Die FKB führt bLink bis Ende 2026 ein, um Finanzflüsse zu automatisieren.
•    Die Lastschriftverfahren LSV+/BDD werden per 30. September 2028 eingestellt und müssen ersetzt werden.
 

Ziel: Harmonisierung des Zahlungsverkehrs

Mit der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz soll der Austausch zwischen Unternehmen, Banken und Software vereinfacht und automatisiert werden. Grundlage dafür ist die ISO-Norm 20022, die Datei- und Datenformate standardisiert. Für Ihr Unternehmen bedeutet dies effizientere Prozesse, zuverlässigere Daten und weniger Fehler.

Zum Einsatz kommen vor allem die folgenden Dateiformate:

•    camt.052: Dient dem Abruf untertägiger Kontoauszüge und Vormerkposten. Ermöglicht die Überwachung Ihrer Liquidität nahezu in Echtzeit für ein effizientes Cash Management.
•    camt.053: Entspricht dem Kontoauszug (täglich, wöchentlich oder monatlich) und wird für die periodische Buchung verwendet.
•    camt.054: Liefert Details zu Zahlungseingängen und -ausgängen im Zusammenhang mit der QR-IBAN und erleichtert die Automatisierung des Zahlungsabgleichs.

Für ausgehende Zahlungen ist heute das Format pain.001 Schweizer Standard. Damit können Sie Ihre Zahlungsaufträge strukturiert und sicher direkt aus Ihrer Buchhaltungs-, Lohn- oder Fakturierungssoftware übermitteln.

Wie aktualisieren Sie Ihre Zahlungsdateien gemäss ISO‑Norm 20022?

Ab dem 2. November 2026 lehnt die Freiburger Kantonalbank alle Zahlungsaufträge ab, die nicht der ISO-Norm 20022 entsprechen. Konkret werden Ihre Dateien nur ausgeführt, wenn:

  • das von Ihrer Software erzeugte Format pain.001.001.09 verwendet wird (statt pain.001.001.03),
  • die Adressen strukturiert sind: Der Ort und das Land des Begünstigten müssen in separaten Feldern (<TwnNm> und <Ctry>) stehen und dürfen nicht mehr in freien Adresszeilen erscheinen.

Die meisten nach Swiss Payment Standards zertifizierten Softwareanbieter führen derzeit diese Updates durch. Aber Vorsicht: Wenn Ihre Software bereits pain.001.001.09-Dateien erstellt, garantiert dies noch keine Konformität. Diese Version erlaubt derzeit noch unstrukturierte Adressen, die nach dem 2. November 2026 nicht mehr akzeptiert werden.

Was Sie ab sofort tun können

Verwenden Sie noch die Version pain.001.001.03? Aktualisieren Sie Ihre Zahlungsdateien in Ihrer Software.

1
Kontaktieren Sie Ihren Softwarehersteller

Planen Sie die Umstellung auf das Format pain.001.001.09 mit strukturierten Adressen rechtzeitig vor dem 2. November 2026.

Ihr Softwarehersteller kann Sie auch bei der Aktualisierung Ihrer Empfängerdatenbank und der korrekten Strukturierung der Adressen unterstützen.

2
Überprüfen Sie Ihre Daueraufträge und gespeicherten Vorlagen

Passen Sie die Daueraufträge an, sobald Sie neue QR‑Rechnungen mit strukturierten Adressen erhalten (z.B. Vermieter, Leasingpartner usw.).

3
Lassen Sie Ihre Dateien vor dem Umstellungstermin validieren

Senden Sie eine Testdatei zur Analyse an support@bcf.ch (Rückmeldung innerhalb von 5 Arbeitstagen, empfohlen) oder nutzen Sie das SIX-Validierungstool, um einen technischen Bericht zu erstellen, der eher für IT-Teams und Softwarehersteller gedacht ist.

EBICS 3.0: Was ändert sich?

Mit EBICS 3.0 wird ein einheitlicher internationaler Standard eingeführt, der auf dem neuen Business Transaction Format (BTF) basiert und die bisherigen länderspezifischen EBICS-Versionen ersetzt. Diese Umstellung geht mit technischen Anpassungen einher, insbesondere für Unternehmen, die Multibanking nutzen, da sämtliche Bankzugänge und Auftragsarten einheitlich umgestellt werden müssen. Vereinbaren Sie mit all Ihren Banken einen gemeinsamen Stichtag für die Umstellung, um Zahlungsunterbrüche zu vermeiden.

Zahlungsaufträge und QR-Rechnungen: Strukturierte Adressen sind ab sofort obligatorisch

Die Anforderungen an Zahlungsaufträgen und QR-Rechnungen haben sich geändert: Seit dem 21. November 2025 dürfen im Swiss QR-Code nur noch strukturierte Adressen (Adresstyp «S») verwendet werden. Zwar ist eine Übergangsfrist vorgesehen, aber spätestens ab dem 14. November 2026 werden Zahlungen mit unstrukturierten Adressen von den Banken kategorisch abgelehnt.

Konkret müssen die Adressdaten gemäss ISO-Norm 20022 in separaten Feldern (Strasse, Nummer, PLZ, Ort und Land) erfasst werden. Nicht konforme Rechnungen werden möglicherweise nicht verarbeitet, was zu einer Verzögerung des Zahlungseingangs führt. Um die Kontinuität Ihrer Zahlungen sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen, die Konfiguration Ihrer Fakturierungssoftware bereits jetzt zu überprüfen und sich bei Bedarf an Ihren Softwarepartner oder Ihre IT-Abteilung zu wenden, um die Adressierung Ihrer Rechnungen entsprechend anzupassen. 

Beispiele für Adressen im Zahlungsauftrag pain.001

Wann ist die Abschaffung der Lastschriftverfahren LSV+ und BDD geplant?

Die bestehenden Lastschriftverfahren LSV+/BDD werden per 30. September 2028 eingestellt. Parallel dazu schafft SIX das Webportal payCOMweb schrittweise ab. Betroffene Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten und ihre Rechnungsstellungs- und Inkassoprozesse anpassen, um die Kontinuität ihrer Zahlungen zu gewährleisten. Alternative Lösungen wie eBill Direct Debit oder TWINT Direct Debit (in Entwicklung) sollten unter Berücksichtigung Ihres Geschäftsmodells frühzeitig evaluiert werden.

Gründe für die Einstellung 

Demnächst: Finanzflüsse mit bLink automatisieren

Bis Ende 2026 wird die FKB in Zusammenarbeit mit der Buchhaltungssoftware Bexio bLink, die Schweizer Open-Banking-Plattform von SIX, einführen. Mit dieser Lösung können Sie Ihre FKB-Konti automatisch mit Ihrer Buchhaltungssoftware Bexio synchronisieren. Für betroffene Unternehmen bedeutet dies weniger manuelle Eingaben, automatische Abgleiche und ein vereinfachtes Finanzmanagement im Alltag.

Wesentliche Änderungen im Zahlungsverkehr

JahrÄnderung
2028Einstellung der Lastschrift LSV+/BDD, Ersatz durch eBill Direct Debit (und demnächst TWINT Direct Debit)
2026Verpflichtende Nutzung strukturierter Adressen für sämtliche Zahlungen (Schweiz, SEPA und international). Ende der Übergangsfrist für die Migration auf EBICS 3.0
2022Endgültige Abschaffung der bisherigen Einzahlungsscheine (ES/ESR) und Einführung der QR-Rechnung als einheitlicher Schweizer Standard
2018Ablösung proprietärer Formate (DTA, EZAG und ESR) durch die ISO-Norm 20022: PAIN für Zahlungen und CAMT für Meldungen und Avisierungen
2018–2019Umbenennung der e-Rechnung in eBill und Integration als Standarddienstleistung in das e-banking von Schweizer Banken
Ab 2016Veröffentlichung der offiziellen Empfehlungen zur Nutzung des EBICS-Protokolls und Start der Harmonisierung des Kunden-Bank-Austausches

Ihr Unternehmen normgerecht aufgestellt

Kontaktieren Sie Ihre FKB-Beraterin oder Ihren FKB-Berater für eine umfassende Analyse Ihres Zahlungsverkehrs.

Häufig gestellte Fragen

Eine CAMT-Datei (Cash Management) wird von der Freiburger Kantonalbank bereitgestellt und enthält Informationen zu Ihren Konten. Dazu gehören insbesondere Salden, Bewegungen und Zahlungseingänge in den Formaten camt.052, camt.053 und camt.054. Diese Daten können direkt in Ihre Buchhaltungssoftware oder Ihr ERP-System integriert werden und erleichtern die Kontenabstimmung sowie die Liquiditätsübersicht.

Eine PAIN-Datei (Payment Initiation) ist eine Datei, die Ihr Unternehmen an die Bank übermittelt, um Zahlungen auszulösen. Sie erfassen Ihre Zahlungen in Ihrem ERP-, Lohn- oder Buchhaltungssystem und erzeugen anschliessend eine Datei (meist im Format pain.001), die Sie im e‑Banking der Freiburger Kantonalbank zur Ausführung importieren. So können mehrere Zahlungen gebündelt verarbeitet und manuelle Eingaben reduziert werden.

Brauchen Sie Hilfe?

Wir sind für Sie da.

Telefon 0848 352 352
Montag bis Freitag 08.00 - 17.30
Inland max. CHF 0.08/Min.
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