Das gewerbliche SARON-Darlehen auf einen Blick
- Flexible Finanzierung zur Schonung des Cashflows Ihres Unternehmens
- Transparenter Zinssatz, der sich am Schweizer Markt orientiert
- Attraktive Zinssätze in günstigen Marktphasen
- Bei jeder vierteljährlichen Fälligkeit Möglichkeit zur Umwandlung in eine andere Finanzierungslösung der FKB, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten
- Für Unternehmen, die eine Finanzierung mit unbegrenzter Laufzeit wünschen, die eine hohe Flexibilität aufweist und an den Geldmarkt gebunden ist
- Für Unternehmen, die bis zum Ende der Abrechnungsperiode warten können, um die Höhe der fälligen Zinsen zu erfahren
- Für Unternehmen, die die mit der Zinsentwicklung verbundenen Unsicherheiten und Schwankungen in Kauf nehmen
SARON steht für Swiss Average Rate Overnight. Es handelt sich dabei um einen Referenzzinssatz für den Schweizer Franken, der auf der Basis der Tagesgeldgeschäfte am Geldmarkt berechnet wird. Die Berechnungsmethode wurde von der SIX Group AG in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Nationalbank entwickelt. Der SARON ist auf der Website der Schweizer Börse SIX öffentlich zugänglich. Dieser Referenzzinssatz hat den LIBOR (London Interbank Offered Rate) Ende 2021 abgelöst.

Die Beobachtungs- und die Zinsperiode betragen beide drei Monate, erstere ist jedoch um einige Tage vorgezogen. Der Zinssatz des gewerblichen SARON-Darlehens setzt sich aus dem SARON 3 Months Compound Rate und einer individuell vereinbarten Marge zusammen. Er ist wenige Tage vor der Rechnungsstellung bekannt.

Eignet sich das gewerbliche SARON-Darlehen für Sie?
Wählen Sie diese Finanzierungslösung, wenn:
- Sie bereit sind, die Rechnungsstellung abzuwarten, um den exakten Zinsbetrag zu erfahren;
- Sie mit einem variablen Zinssatz kein Problem haben und von günstigen Marktphasen profitieren möchten;
- Sie die für den Marktzins typischen Ungewissheiten und Schwankungen in Kauf nehmen.
| Gewerbliches SARON-Darlehen | |
|---|---|
| Laufzeit | unbefristet |
| Zinssatz | auf Anfrage erhältlich |
| Abschluss | vierteljährlich |
| Minimalbetrag | keiner |
| Maximalbetrag | keiner |
| Amortissement | keine oder nach Vereinbarung |
| Dénonciation | Jederzeit, schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreissig Kalendertagen zum Ende des Kalenderquartals kündigen. In dem sechsmonatigen Zeitraum ab der erstmaligen Gewährung des Produkts ist eine Kündigung jedoch ausgeschlossen, während eine Ersetzung durch ein anderes Produkt zum Ende eines Kalenderquartals unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreissig Kalendertagen möglich ist. |
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