Bankgarantie und Bürgschaft auf einen Blick
- Garantie für eine Bezahlung, Leistungserbringung oder Warenlieferung
- Sicherheit bei Nichtausführung eines abgeschlossenen Geschäfts
- Schutz vor einem Zahlungsausfall des Schuldners
- Kein Garantierückbehalt auf Ihren Rechnungen
- Voraussetzung: Guthaben oder Kreditlinie bei der Freiburger Kantonalbank
Eine Bankgarantie ist kein Darlehen, sondern eine formelle Verpflichtung, die die Bank im Namen Ihres Unternehmens eingeht. Kommen Sie einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber einem Geschäftspartner nicht nach, übernimmt die Bank die Zahlung an Ihrer Stelle.
Konkret bedeutet dies, dass Ihre Kunden und Lieferanten von einer hohen Zahlungssicherheit profitieren. Diese Absicherung stärkt Ihre Glaubwürdigkeit und erleichtert den Abschluss neuer Verträge. Bei einer Nichterfüllung Ihrer Verpflichtungen zahlt die Bank den fälligen Betrag auf erste Aufforderung an den Begünstigten aus und fordert diesen anschliessend von Ihnen zurück.
Bankgarantie und Bürgschaft
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Freiburger Kantonalbank
Postfach
1701 Freiburg
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Clearing 768
Swift / BIC BEFRCH22
MWST CHE-108.954.576
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