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Ihr Unternehmen gründen

Die Rechtsform Ihres Unternehmens wählen

Die Wahl der Rechtsform ist eine grundlegende Entscheidung, da sie insbesondere die Gründerhaftung und das erforderliche Kapital bestimmt.

Trois collaboratrices qui travaillent devant leur ordinateur

Warum die Wahl der richtigen Rechtsform wichtig ist

Ob Sie Ihr Unternehmen allein oder mit Partnerinnen bzw. Partnern gründen – die Wahl der passenden Rechtsform schafft die besten Voraussetzungen für den Erfolg. Wichtig sind dabei die folgenden Schritte: 

  • Die für die jeweilige Situation relevanten Kriterien identifizieren
  • Festlegen, welche persönliche Haftung Sie zu übernehmen bereit sind

Kriterien für die Wahl der Rechtsform

Wer ein Unternehmen gründen will, muss sich frühzeitig mit der Frage auseinandersetzen, welche Rechtsform gewählt werden soll. Bei der Entscheidung sollten insbesondere die folgenden grundlegenden Aspekte berücksichtigt werden:

  • Kapital: Wie hoch ist der aktuelle Kapitalbedarf, und wie viel wird für die nächsten drei bis fünf Jahre benötigt?
  • Risiko und Haftung: Je höher das finanzielle Risiko, desto empfehlenswerter ist eine Rechtsform mit beschränkter Haftung.
  • Unabhängigkeit: Soll das Unternehmen allein, gemeinsam mit Partnern oder mit Beteiligung von Investoren geführt werden?
  • Besteuerung: Hohe Gewinne werden bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) in der Regel steuerlich günstiger behandelt als bei Einzelunternehmen.
  • Soziale Sicherheit: Als Angestellte oder Angestellter der eigenen Gesellschaft (AG, GmbH) hat man Rechte, die Einzelunternehmerinnen oder -unternehmer nicht haben (zum Beispiel das Recht auf Arbeitslosenversicherung).

 

Die gängigsten Rechtsformen in der Schweiz

 

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die einfachste Möglichkeit, allein ein Unternehmen zu gründen. Es erfordert kein Mindestkapital, und die Gründungsformalitäten sind gering.

  • Haftung: unbeschränkt; die Gründerin bzw. der Gründer haftet mit dem eigenen Vermögen
  • Mindestkapital: keines
  • Handelsregistereintrag: obligatorisch, falls der Umsatz im vorangegangenen Geschäftsjahr CHF 100’000.– oder mehr betragen hat; unter diesem Schwellenwert ist der Eintrag freigestellt, aus Legitimitätsgründen jedoch empfohlen
  • Sozialversicherungen: selbstständig, mit obligatorischem AHV-Anschluss; keine Arbeitslosenversicherung und freiwilliger Beitritt zu einer Pensionskasse
  • Besteuerung: Unternehmensgewinne werden gemeinsam mit dem persönlichen Einkommen der Gründerin oder des Gründers besteuert

Dieses Modell eignet sich hervorragend für Selbstständige und kleine Handwerksbetriebe, die eine Geschäftstätigkeit nachweisen können und zügig starten möchten.

 

Kollektivgesellschaft (KIG)

Die KIG setzt sich aus zwei oder mehr natürlichen Personen zusammen, die gemeinsam eine Geschäftstätigkeit ausüben. Alle Partnerinnen und Partner haften unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.

  • Haftung: unbeschränkt und solidarisch unter den Partnerinnen und Partnern
  • Mindestkapital: keines
  • Handelsregistereintrag: obligatorisch
  • Sozialversicherungen: alle Partnerinnen und Partner gelten als selbstständig

Diese Gesellschaftsform eignet sich für Unternehmen mit mehreren Partnerinnen und Partnern, die eine flexible Struktur und die Selbstständigkeit beibehalten möchten.

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Unter Schweizer KMU ist die GmbH die meistverbreitete Gesellschaftsform. Sie schützt das Privatvermögen und bietet zugleich eine hohe Flexibilität bei der Unternehmensführung.

  • Haftung: beschränkt auf das Gesellschaftskapital; das Privatvermögen der Partnerinnen und Partner ist geschützt
  • Mindestkapital: CHF 20’000.–; bei Gründung vollständig einzahlbar
  • Handelsregistereintrag: obligatorisch
  • Sozialversicherungen: sofern in der Gesellschaft tätig, gelten Gründerinnen und Gründer als deren Angestellte und unterstehen den obligatorischen Sozialversicherungen
  • Besteuerung: getrennte Besteuerung des Unternehmens sowie der Partnerinnen und Partner

Die GmbH eignet sich für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr finanzielles Risiko begrenzen und ihrer Geschäftstätigkeit eine solide Struktur geben möchten – unabhängig davon, ob sie das Unternehmen allein oder mit anderen gründen.

 

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG eignet sich insbesondere für Unternehmen mit einem höheren Kapitalbedarf oder mehreren Investorinnen und Investoren. Die Aktien lassen sich problemlos übertragen, was neuen Aktionärinnen und Aktionären den Einstieg erleichtert.

  • Haftung: beschränkt auf das Aktienkapital; das Aktionariat ist nicht haftbar für Verbindlichkeiten
  • Mindestkapital: CHF 100’000.–, wovon CHF 50’000.– bei Gründung einzahlbar sind
  • Handelsregistereintrag: obligatorisch
  • Sozialversicherungen: sofern in der Gesellschaft tätig, gelten Gründerinnen und Gründer als deren Angestellte und unterstehen den obligatorischen Sozialversicherungen
  • Besteuerung: getrennte Besteuerung von Unternehmen und Aktionariat

Diese Gesellschaftsform eignet sich für umfangreiche Vorhaben oder für Unternehmen, die Kapital aufnehmen oder externe Aktionärinnen und Aktionäre einbinden möchten. Sie bringt jedoch mehr gesetzliche Pflichten mit sich.

 

Einfache Gesellschaft

Die einfache Gesellschaft ist die lockerste Form des Zusammenschlusses für ein gemeinsames Vorhaben mehrerer Partnerinnen und Partner. Sie ist keine juristische Person und wird nicht im Handelsregister eingetragen.

  • Haftung: solidarisch unter den Partnerinnen und Partnern
  • Mindestkapital: keines
  • Handelsregistereintrag: nicht anwendbar
  • Sozialversicherungen: alle Partnerinnen und Partner gelten als selbstständig 

Diese Option eignet sich insbesondere für eine zeitlich begrenzte Zusammenarbeit, Pilotprojekte oder Tätigkeiten auf Probe. Für eine dauerhafte Geschäftstätigkeit ist sie kaum geeignet.

Häufig gestellte Fragen zur Rechtsform

Bei GmbH und AG: notarielle Beurkundung der Statuten, Einzahlung des Kapitals auf ein Kapitaleinzahlungskonto, anschliessend Eintragung ins Handelsregister.

Bei allen anderen Gesellschaftsformen: Obligatorisch sind eine AHV-Mitgliedschaft sowie die Mehrwertsteuerregistrierung, falls der voraussichtliche Jahresumsatz CHF 100’000.– oder mehr beträgt.

Ja, eine Umwandlung ist möglich, erfordert jedoch gewisse Formalitäten wie eine notarielle Beurkundung und kann auch steuerliche Folgen haben. Für eine solche Änderung ist eine professionelle Begleitung empfehlenswert.

Ja, aber der Zugang zu Finanzierungen kann stärker eingeschränkt sein als bei einer GmbH oder AG, insbesondere weil die Bank auch die persönliche finanzielle Situation der Gründerin oder des Gründers bewertet. Eine Struktur mit Rechtspersönlichkeit kann bestimmte Finanzierungsabläufe vereinfachen.

Sie gründen ein KMU?

Die Berater der FKB stehen Ihnen in jeder Unternehmensphase zur Seite.

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