Unternehmen: QR-Rechnungen
Ab dem 1. Oktober 2022 werden nur noch QR-Rechnungen zugelassen.
Die Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs setzt sich fort. Nach dem ISO 20022 Standard wird nun auch die mit einem QR-Code versehene QR-Rechnung in der Schweiz eingeführt. Ab dem 1. Oktober 2022 werden PostFinance und alle Schweizer Banken die roten und orangen Einzahlungsscheine nicht mehr verarbeiten. Ab diesem Datum werden nur noch QR-Rechnungen zugelassen.
Die QR-Rechnung in Kürze
- Der QR-Code enthält alle zahlungsrelevanten Informationen.
- Keine manuelle Erfassung erforderlich, weniger fehlgeleitete Zahlungen
- Zum Drucken mit Ihrem aktuellen Drucker auf Papier, das an die QR-Normen angepasst ist.
- Zahlungen in CHF und EUR über alle bestehenden Kanäle
Wie sieht eine QR-Rechnung aus?
Die QR-Rechnung mit Zahlungsreferenz: Sie ersetzt den ESR.
Die QR-Rechnung ohne Zahlungsreferenz: Sie ersetzt den ES.
Die QR-Rechnung mit einer internationalen Referenz: Sie kann für Zahlungen in Euro verwendet werden.
Alle drei Ausprägungen der QR-Rechnung besitzen die folgenden Eigenschaften:
- mit oder ohne Mitteilungsmöglichkeit
- mit oder ohne Rechnungsinformationen
- Betrag und Zahlerinformationen können – falls nicht vorgedruckt – handschriftlich ergänzt werden
- Bezahlung in CHF und EUR über alle bestehenden Kanäle
Der QR-Code enthält alle zahlungsrelevanten Informationen. Diese sind ausserdem neben dem QR-Code voll ausgeschrieben und ohne technische Hilfsmittel lesbar
Mehr Informationen zu den QR-Rechnungen
Lesen Sie die offiziellen Informationen für Unternehmen.
Häufige Fragen zu den QR-Rechnungen
Der QR-Code wird vom Rechnungsprogramm des Rechnungsstellers generiert. Das Rechnungsprogramm muss die Migration auf den ISO-20022-Meldungsstandard vorgenommen haben. Bei der Erstellung von QR-Rechnungen müssen Sie die Guidelines einhalten. Mehr zu den Guidelines QR-Rechnung
Kontaktieren Sie uns, falls Sie keine QR-Rechnungen ausstellen können. Wir können Ihnen QR-Rechnungen mit oder ohne Zahlungsreferenz zustellen. Diese ersetzen die orangen (ESR) und roten (ES) Einzahlungsscheine.
Ja, analog zum bisherigen Vorgehen.
Siehe die komplette Liste der FAQ
Beachten Sie die Fragen und Antworten auf der Website Payment Standards, die alle offiziellen Informationen sammelt.
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Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Freiburg
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MWST CHE-108.954.576