Wie bei den übrigen Schweizer Banken wird auch bei der FKB die mit einem QR-Code versehene QR-Rechnung nach und nach die heutigen Einzahlungsscheine ablösen. Per 30. Juni 2020 wird die QR-Rechnung in der Schweiz Einzug halten. Sie kann einfach und rasch mit einem Smartphone oder einem optischen Lesegerät bezahlt werden. QR-Rechnungen lassen sich aber auch auf herkömmliche Art bezahlen.
Die QR-Rechnung in Kürze
- Der QR-Code enthält alle zahlungsrelevanten Informationen
- Kein mühsames Erfassen von Hand
- Einfach den QR-Code mit der Mobile Banking App oder einem optischen Lesegerät scannen
- Die Rechnungsinformationen sind auf der QR-Rechnung sichtbar: die manuelle Zahlungserfassung bleibt somit möglich
- JET-Aufträge und Einzahlungen am Postschalter werden weiterhin akzeptiert
- Für Zahlungen in CHF und in EUR
So einfach machen Sie sich für die QR-Rechnung bereit
Was Sie tun müssen, um am 30. Juni 2020 für die QR-Rechnungen bereit zu sein, hängt ganz von Ihren Zahlungsgewohnheiten ab. |
Sie zahlen | Das ist zu tun | Unsere Tipps |
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Mit Mobile Banking | Aktualisieren Sie ab dem 30.06.2020 Ihre Mobile Banking App | |
Im e-banking via ein Smartphone (Scan für e-banking) |
Aktualisieren Sie ab dem 30.06.2020 Ihre Mobile Banking App | |
Im e-banking mit einem optischen Lesegerät (PayPen usw.) |
Ersetzen Sie das optische Lesegerät | Bestellen Sie das neue optische Lesegerät PayEye oder nutzen Sie die Scan-Funktion der Mobile Banking App |
Im e-banking durch manuelles Erfassen | Keine Intervention nötig | Nutzen Sie die Scan-Funktion der Mobile Banking App |
Mit JET-Auftrag | Keine Intervention nötig | Nutzen Sie das FKB e-banking |
Am Postschalter | Keine Intervention nötig | Nutzen Sie das FKB e-banking |
Wie sieht eine QR-Rechnung aus?
Je nach Bedarf gibt es die QR-Rechnung in drei Ausprägungen.
Die QR-Rechnung mit Zahlungsreferenz: Sie ersetzt den ESR.
Die QR-Rechnung ohne Zahlungsreferenz: Sie ersetzt den ES.
Die QR-Rechnung mit einer internationalen Referenz: Sie kann für Zahlungen in Euro verwendet werden.
Alle drei Ausprägungen der QR-Rechnung besitzen die folgenden Eigenschaften:
- mit oder ohne Mitteilungsmöglichkeit
- mit oder ohne Rechnungsinformationen
- Betrag und Zahlerinformationen können – falls nicht vorgedruckt – handschriftlich ergänzt werden
- Bezahlung in CHF und EUR über alle bestehenden Kanäle
Der QR-Code enthält alle zahlungsrelevanten Informationen. Diese sind ausserdem neben dem QR-Code voll ausgeschrieben und ohne technische Hilfsmittel lesbar
Häufige Fragen zu den QR-Rechnungen
Wenn Sie weder ein Smartphone noch ein optisches Lesegerät besitzen, können Sie Ihre QR-Rechnung entweder im e-banking manuell erfassen oder per JET-Auftrag bezahlen.
Nein. Das optische Lesegerät für CrontoSign dient ausschliesslich als Authentifizierungstool für Ihr Login beim e-banking oder zur Bestätigung von Zahlungen an neue Begünstigte. Sie verfügen über zwei Möglichkeiten zum Scannen der QR-Rechnungen: Sie können entweder das optische Lesegerät PayEye bestellen oder kostenlos die Mobile Banking App herunterladen und die Scan-Funktion für das e-banking benutzen.
Nein. Ab dem 30. Juni 2020 werden die Einzahlungsscheine nach und nach durch die QR Rechnungen abgelöst. Je nach Rechnungssteller erhalten Sie während mehrerer Monate Einzahlungsscheine oder QR-Rechnungen.