Das Geschenksparkonto in Kürze
- Einfache Eröffnung mit einem Schweizer Identitätsausweis oder mit einem B- oder C-Ausweis
- Zum Sparen für ein Ihnen nahestehendes Kind, z. B. Enkel/in oder Patenkind
- Höhe und Häufigkeit der Einzahlungen ganz nach Ihren Möglichkeiten
- Vorzugszins
- Mit Ihrem Einverständnis verfügt die begünstigte Person ab ihrem 18. Geburtstag frei über das Sparkapital.
- Das Konto kann ohne schriftliche Zustimmung der Eltern des Kindes von Personen eröffnet werden, die das 18. Altersjahr vollendet haben.
- Einlagensicherung in unbegrenzter Höhe dank der Staatsgarantie
Diese Dienstleistungen gibt es gratis dazu
- Eröffnung, Kontoführung, Jahresabschluss und Steuerbescheinigung gratis
- Kostenloser jährlicher Kontoauszug per Post und als PDF-Datei via e-banking
- Kostenlose Online-Kontoverwaltung via e-banking und Mobile Banking
Der Geschenk-Fonds-Sparplan ist ideal für Eltern, Paten und Grosseltern, die einem Kind zum 18. Geburtstag ein Geschenk machen möchten und dabei von den Möglichkeiten der Finanzmärkte profitieren wollen.
Währung | CHF |
Zinssatz | 1.00% 0.500% ab CHF 20'000.- |
Verrechnungssteuer | 35% vom Bruttozinsertrag, sofern CHF 200.- übersteigend |
Rückzugsbedingungen | CHF 10'000.- pro Jahr - für höhere Beträge sechsmonatige Kündigungsfrist |
Buchungsspesen | kostenlos |
Abschlussspesen | kostenlos |
Jährlicher Kontoauszug | kostenlos |
Zusätzlicher Kontoauszug | CHF 5.- |
Postgebühren | werden weiterverrechnet |
Portospesen | kostenlos |
Mit wenigen Klicks können Sie Ihr Geschenksparkonto online eröffnen. Unser Beratungsteam kümmert sich um alles Weitere.
Häufige Fragen
Sie sparen in Ihrem Rhythmus ohne feste Einzahlungsbeträge. Wenn das Kind 18-jährig wird, erhält es mit Ihrem Einverständnis das Sparkapital und kann fortan frei darüber verfügen.
Sie bezahlen keine Bankgebühren, Ihr jährlicher Kontoauszug ist gratis.
Dank der Staatsgarantie ist Ihre Geldeinlage in unbegrenzter Höhe vollständig geschützt.
Bei der FKB liegt Ihr Geld zudem bei einer Bank, die sich nachhaltig für das Klima und die Gesellschaft einsetzt.
Um ein Jugendsparkonto im Namen eines Kindes zu eröffnen, müssen Sie dessen Vater oder Mutter sein oder über das schriftliche Einverständnis von dessen Eltern verfügen.
Wenn Sie ein Geschenksparkonto für ein Kind eröffnen möchten, brauchen Sie weder dessen rechtlicher Vertreter zu sein noch benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der Eltern.
Beim Jugendsparkonto erhält das Kind an seinem 18. Geburtstag das Sparkapital, über das es nun frei verfügen kann.
Beim Geschenksparkonto erhält das Kind mit Ihrem Einverständnis an seinem 18. Geburtstag das Sparkapital, über das es nun frei verfügen kann.
Ein Jugendsparkonto kann ab 0 Jahren von den Eltern des Kindes eröffnet werden.
Sobald das Kind 6-jährig ist, können Sie ihm ein Juniorkonto eröffnen. Ab 6 Jahren kann Ihr Kind Geld auf sein Konto einzahlen. Ab 12 Jahren kann Ihr Kind mit der Debit Mastercard in Geschäften einkaufen und an Bancomaten Geld abheben. Ausserdem kann es Zugang zu den digitalen Dienstleistungen der FKB erhalten: e-banking, Mobile Banking und FKB TWINT (Verfügbarkeit gemäss Kontoguthaben).
Ab 15 Jahren kann eine minderjährige Person ein Jugendlohnkonto eröffnen, zu dem auch eine Debitkarte gehört. Er oder sie kann das auf dem Jugendlohnkonto hinterlegte Geld frei verwalten.
Wenn Sie ein Konto für ein Ihnen nahestehendes Kind eröffnen wollen, haben Sie die Wahl zwischen zwei gebührenfreien Konti:
- Sie können ein Geschenksparkonto (kein schriftliches Einverständnis der Eltern nötig) eröffnen, mit dem Sie ganz in Ihrem Rhythmus Geld sparen. Wenn das Kind 18-jährig wird, erhält es mit Ihrem Einverständnis das Sparkapital und kann fortan frei darüber verfügen.
- Mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern des Kindes können Sie ein Jugendsparkonto eröffnen. Wenn das Kind 18-jährig wird, erhält es das Sparkapital und kann fortan frei darüber verfügen.
Wenn Sie ein Konto für ein Baby eröffnen wollen, haben Sie die Wahl zwischen zwei gebührenfreien Konti:
- Sie eröffnen ein Jugendsparkonto, wenn Sie der Vater oder die Mutter des Kindes sind oder über das schriftliche Einverständnis seiner Eltern verfügen. Wenn das Kind 18-jährig wird, erhält es das Sparkapital und kann fortan frei darüber verfügen.
- Sie können ein Geschenksparkonto (kein schriftliches Einverständnis der Eltern nötig) eröffnen, mit dem Sie ganz in Ihrem Rhythmus Geld sparen. Wenn das Kind 18-jährig wird, erhält es mit Ihrem Einverständnis das Sparkapital und kann fortan frei darüber verfügen.
Postfach
Freiburg
Clearing 768
MWST CHE-108.954.576