Das Mietzinskautionskonto in Kürze
- Keine Kontoeröffnungs- oder -führungsgebühren
- Rasche Eröffnung: Identitätsausweis und Mietvertrag genügen
- Einfach und von den meisten kantonalen Liegenschaftsverwaltungen empfohlen
- Abbuchung nur mit schriftlicher Zustimmung durch die Eigentümerin/den Eigentümer und die Mieterin/den Mieter
Erforderliche PDF-Dokumente:
- Mietvertrag, unterzeichnet von allen Parteien (Verwaltung/Vermieterin/Vermieter, Eigentümerin/Eigentümer, Mieterin/Mieter und, falls zutreffend, Bürgin/Bürge)
- Gültiger Pass oder Identitätskarte aller im Vertrag genannten Personen, einschliesslich Bürginnen/Bürgen
Zustellung: Sie können Ihre Dokumente im PDF-Format (andere Formate nicht zulässig) per E-Mail an glo@bcf.ch senden, oder eine unserer Niederlassungen besuchen, wo Sie Ihr Konto sofort eröffnen können.
So gehen Sie vor:
- Laden Sie unten das PDF-Formular «Saldierungsauftrag eines Mietzinskautionskontos» herunter und füllen Sie dieses vollständig aus (alle Felder sind Pflichtfelder).
- Drucken Sie das Formular aus und unterzeichnen Sie es.
- Scannen Sie das ordnungsgemäss ausgefüllte, unterzeichnete Dokument.
- Senden Sie Ihr Formular per E-Mail an glo@bcf.ch.
Wichtig: Wenn das Formular nicht vollständig ausgefüllt ist, können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten.
| Zinssatz | 0.000% |
| Rückzugsbedingungen |
|
| Verwaltungsspesen | kostenlos |
| Einmalige Rückerstattungsgebühr | CHF 30.– |
Häufig gestellte Fragen
Beide stellen eine Sicherheit für Ihren Mietvertrag.
Mietzinskautionskonto bei der FKB
- Kostenlose Eröffnung
- Sie überweisen die Kaution (der Betrag bleibt während der ganzen Laufzeit des Mietvertrags blockiert).
- Bei Schliessung des Kontos zahlen Sie nur die Rückerstattungsgebühr.
Kaution
- Sie zahlen eine jährliche Gebühr.
- Ihr Geld bleibt verfügbar.
- Eine Kaution ist ideal, wenn Sie beim Einzug nicht über die nötigen flüssigen Mittel verfügen.
Nein, Mieterin/Mieter und Vermieterin/Vermieter müssen handschriftlich unterzeichnen. Elektronische Unterschriften sind nicht zulässig.
Das Verfahren läuft in zwei Phasen ab:
- Eröffnungsbestätigung: Sobald wir Ihre ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente erhalten haben, senden wir Ihnen per Post die IBAN-Angaben, damit Sie Ihre Überweisung tätigen können. Das Schreiben geht entweder an Ihre alte oder an Ihre neue Adresse, je nach dem Datum des Einzugs in Ihre neue Wohnung.
- Weiterleitung der Bescheinigung über die hinterlegte Mietzinskaution an die Verwaltung/die Vermieterin/den Vermieter: Die Bescheinigung wird drei bis fünf Arbeitstage nach Eingang Ihrer Überweisung auf dem Postweg versendet.
Das Mietzinskautionskonto kann nur dann mit dem e-banking verknüpft werden, wenn der Name der Mieterin/des Mieters genau mit dem/den Namen auf dem e-banking-Vertrag übereinstimmt.
- Melden Sie sich auf Ihrem Computer im e-banking an.
- Gehen Sie rechts oben im Hauptmenü zu «Einstellungen».
- Wählen Sie den Reiter «Konti und Depots verwalten».
- Wählen Sie Ihr Mietzinskautionskonto und klicken Sie auf «Im e-banking aktivieren».
- Senden Sie Ihre Angaben (Name, Vorname, Geburtsjahr, Kontonummer) sowie den neuen Betrag Ihrer Mietzinskaution an glo@bcf.ch
- Überweisen Sie anschliessend den Differenzbetrag gemäss den Anweisungen Ihrer Verwaltung/Ihrer Vermieterin/Ihres Vermieters.
Zur Saldierung Ihres Mietzinskautionskontos füllen Sie bitte das Formular «Saldierungsauftrag eines Mietzinskautionskontos» aus, unterzeichnen es und senden es an glo@bcf.ch
Brauchen Sie Hilfe?
Wir sind für Sie da.
Postfach
1701 Freiburg
Clearing 768
MWST CHE-108.954.576