Das Sparen 3-Konto in Kürze
- Sie profitieren von einem Vorzugszins.
- Sie bestimmen die Häufigkeit und Höhe Ihrer Einlagen.
- Erwerbstätige mit Pensionskasse: Steuerabzug von bis zu CHF 7'258.- jährlich.
- Selbständigerwerbende und Angestellte ohne Pensionskasse: Steuerabzug von bis zu 20% des Jahreseinkommens, aber höchstens CHF 36'288.- jährlich.
- Finanzierung Ihres Wohneigentums mit dem angesparten Kapital
- Indirekte Amortisation von Hypothekardarlehen
- Einlagensicherung in unbegrenzter Höhe dank der Staatsgarantie
In welchen Fällen ist eine Auszahlung möglich?
- Frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters
- Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum oder Amortisation einer bestehenden Hypothek auf selbstgenutztem Wohneigentum
- Einkauf in eine Pensionskasse (2. Säule)
- Bezug einer vollen Invalidenrente der IV
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Endgültiges Verlassen der Schweiz
Diese Dienstleistungen gibt es gratis dazu
- Eröffnung, Kontoführung, Jahresabschluss und Steuerbescheinigung gratis
- Kostenloser jährlicher Kontoauszug per Post und als PDF-Datei via e-banking
- Kostenlose Auszahlung und Kontoschliessung bei Bezug des Sparkapitals
- Kostenlose Online-Kontoverwaltung via e-banking und Mobile Banking
| Währung | CHF |
| Zinssatz | 0.400% |
| Verrechnungssteuer | keine |
| Rückzugsbedingungen | gemäss den gesetzlichen Bestimmungen |
| Buchungsspesen | kostenlos |
| Abschlussspesen | kostenlos |
| Rückzahlung | kostenlos |
| Jährlicher Kontoauszug | kostenlos |
| Zusätzlicher Kontoauszug | CHF 5.- |
| Postgebühren | kostenlos |
| Portospesen | kostenlos |
Mit wenigen Klicks können Sie ein Sparen 3-Konto online eröffnen. Unser Beratungsteam kümmert sich um alles Weitere.
Sie sind zwischen 23 und 59 Jahre alt? Eröffnen Sie das Wachstumspaket mit dem Lohn- und dem Bonus Sparkonto: beide gratis!
Wachstumspaket
- Konti, Karte und e-banking in einem
- Sparen zum Vorzugszins
- Für 23- bis 59-Jährige
Häufige Fragen
Sie eröffnen ein Sparen 3-Konto, um Ihre Vorsorge für den Ruhestand vorzubereiten, um für den Erwerb eines Wohneigentums zu sparen und um von attraktiven Steuervorteilen zu profitieren.
Sie bezahlen keine Bankgebühren, Ihr jährlicher Kontoauszug ist gratis. Sie profitieren von einem Vorzugszins.
Dank der Staatsgarantie ist Ihr Kapital auf dem Sparen-3-Konto der FKB in unbegrenzter Höhe vollständig geschützt.
Zur Vorbereitung Ihres Ruhestands bietet die FKB:
- das Sparen 3-Konto, das einen Vorzugszins und Steuervorteile bietet und bei dem Sie die Höhe und Häufigkeit Ihrer Einzahlungen selbst bestimmen;
- die Vermögensplanung: Die FKB hilft Ihnen zu bestimmen, wie Sie Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand jederzeit sicherstellen können.
Der Antrag auf einen Einkauf muss spätestens bis 30. November bei der Stiftung eingehen, damit er im laufenden Jahr bearbeitet werden kann. Sobald der Antrag von der Stiftung bewilligt wird, muss die Vorsorgenehmerin bzw. der Vorsorgenehmer den Einkaufsbetrag noch vor dem Ende des Kalenderjahres einzahlen, in dem der Einkauf beantragt wurde. Nach dem 31. Dezember sind keine rückwirkenden Einzahlungen mehr zulässig.
Ja. Die Beitragslücke eines Jahres muss jeweils mit einer Einmalzahlung geschlossen werden, aber Sie können mit einem Einkauf mehrere Jahre mit Lücken schliessen.
- Ein Einkauf kann rückwirkend jeweils bis zu zehn Jahre vor dem laufenden Jahr getätigt werden, allerdings erst ab dem Steuerjahr 2025.
- Vor dem 1. Januar 2025 entstandene Lücken können nicht durch einen Einkauf geschlossen werden.
Ein Einkauf ist zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der in Art. 7 Abs. 1 BVV 3 vorgesehene Maximalbetrag für das laufende Jahr wurde bereits eingezahlt.
- Sie hatten in den Jahren mit Beitragslücken ein AHV-pflichtiges Einkommen.
- Sie beziehen im Einkaufsjahr ein AHV-pflichtiges Einkommen.
- Für die betreffenden Jahre sind bisher noch keine Einkäufe erfolgt.
- Sie haben in den fünf Jahren vor Erreichen des Referenzalters für die Pensionierung noch keine Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen (Art. 3 Abs. 1 BVV 3).
Mit einem Einkauf können Sie
- Vorsorgelücken schliessen und Ihre individuelle Vorsorge stärken;
- durch den Abzug des Einkaufsbetrags vom steuerpflichtigen Einkommen Steuern sparen.
- Kontaktieren Sie Ihre Bankberaterin bzw. Ihren Bankberater oder den Kundendienst unter 0848 352 352 (max. CHF 0.08/Min.), um das Antragsformular anzufordern oder die erforderlichen Erklärungen zu erhalten.
- Füllen Sie das Antragsformular aus, unterzeichnen Sie es und senden Sie es anschliessend zurück an die Stiftung.
- Warten Sie den Entscheid der Stiftung über die Zulässigkeit des Einkaufs ab.
- Sobald der Einkauf bewilligt wurde, zahlen Sie den Einkaufsbetrag gemäss den bereitgestellten Anweisungen ein.
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