Selbstständig werden im Kanton Freiburg
Ist eine Anstellung neben der selbstständigen Erwerbstätigkeit möglich?
Ja, es ist möglich, eine selbstständige Tätigkeit nebenberuflich und zusätzlich zu einer Anstellung auszuüben. Die AHV-Beiträge errechnen sich in diesem Fall aus den kumulierten Einkünften. Allerdings ist es in diesem Fall nicht möglich, zur Finanzierung der Unternehmensgründung aus der 2. Säule Kapital abzuziehen.
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