Das Freizügigkeitskonto in Kürze
- Steuervorteile: keine Besteuerung bis zum Bezug des Kapitals, reduzierte Besteuerung bei Auszahlung
- Zinsen: verrechnungs- und einkommenssteuerfrei
Gute Gründe für ein Freizügigkeitskonto
- Sie wechseln die Arbeitsstelle und verfügen über einen Überschuss in der beruflichen Vorsorge.
- Sie haben Ihre Arbeitsstelle verloren.
- Sie unterbrechen Ihre Berufstätigkeit auf (un-)bestimmte Zeit.
- Sie machen sich selbständig, möchten sich Ihre Freizügigkeitsleistung aber nicht sofort auszahlen lassen.
- Sie lassen sich scheiden.
In welchen Fällen ist eine Auszahlung möglich?
- Frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters
- Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum oder Amortisation einer bestehenden Hypothek auf selbstgenutztem Wohneigentum
- Bezug einer vollen Invalidenrente der IV
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Endgültiges Verlassen der Schweiz
Währung | CHF |
Zinssatz | 0.750% |
Verrechnungssteuer | keine |
Rückzugsbedingungen | gemäss den gesetzlichen Bestimmungen |
Buchungsspesen | kostenlos |
Abschlussspesen | kostenlos |
Rückzahlung | CHF 30.- |
Zugang zum Wohneigentum | CHF 300.- pro Abhebung |
Jährlicher Kontoauszug | kostenlos |
Zusätzlicher Kontoauszug | CHF 5.- |
Postgebühren | kostenlos |
Portospesen | kostenlos |
Mit wenigen Klicks können Sie ein Freizügigkeitskonto online eröffnen. Unser Beratungsteam kümmert sich um alles Weitere.
Freizügigkeitskonto
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Postfach
1701 Freiburg
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Postkonto 17-49-3
Clearing 768
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MWST CHE-108.954.576
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