Einkauf in die Säule 3a
Welche Voraussetzungen müssen für einen Einkauf in die Säule 3a erfüllt sein?
Ein Einkauf ist zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der in Art. 7 Abs. 1 BVV 3 vorgesehene Maximalbetrag für das laufende Jahr wurde bereits eingezahlt.
- Sie hatten in den Jahren mit Beitragslücken ein AHV-pflichtiges Einkommen.
- Sie beziehen im Einkaufsjahr ein AHV-pflichtiges Einkommen.
- Für die betreffenden Jahre sind bisher noch keine Einkäufe erfolgt.
- Sie haben in den fünf Jahren vor Erreichen des Referenzalters für die Pensionierung noch keine Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen (Art. 3 Abs. 1 BVV 3).
Brauchen Sie Hilfe?
Wir sind für Sie da.
Freiburger Kantonalbank
Postfach
1701 Freiburg
Postfach
1701 Freiburg
Clearing 768
Swift / BIC BEFRCH22
MWST CHE-108.954.576
Swift / BIC BEFRCH22
MWST CHE-108.954.576
© 2026 FKB Alle Rechte vorbehalten | Nutzungsbedingungen | Datenschutzhinweise | Rechtsinformationen
Die Website ist ausschliesslich für natürliche und juristische Personen sowie für Vereinigungen und Körperschaften mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in der Schweiz bestimmt.