Häufig gestellte Fragen zu kostenlosen Bankkonti
Was ist der Unterschied zwischen einem Jugendsparkonto und einem Geschenksparkonto?
Um ein Jugendsparkonto im Namen eines Kindes zu eröffnen, müssen Sie dessen Vater oder Mutter sein oder über das schriftliche Einverständnis von dessen Eltern verfügen.
Wenn Sie ein Geschenksparkonto für ein Kind eröffnen möchten, brauchen Sie weder dessen rechtlicher Vertreter zu sein noch benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der Eltern.
Beim Jugendsparkonto erhält das Kind an seinem 18. Geburtstag das Sparkapital, über das es nun frei verfügen kann.
Beim Geschenksparkonto erhält das Kind mit Ihrem Einverständnis an seinem 18. Geburtstag das Sparkapital, über das es nun frei verfügen kann.
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1701 Freiburg
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Clearing 768
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MWST CHE-108.954.576
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