Was muss ich ausserdem bei der Antragsstellung beachten?
Was muss ich ausserdem bei der Antragsstellung beachten?
Gesuche müssen mindestens vier Monate vor ihrer Durchführung mit allen im Formular verlangten Angaben eingereicht werden. Grundsätzlich kann ein Antragssteller nur ein Gesuch pro Jahr bei der Stiftung der FKB einreichen.
Die Stiftung trifft seine Entscheide nach freiem Ermessen. Der Entscheid der Stiftung der FKB, ein Projekt zu unterstützen oder nicht, ist endgültig und muss nicht begründet werden.
Das unterstützte Projekt muss realisiert werden und grössere Änderungen bei der Realisierung müssen der Stiftung mitgeteilt werden. Wird das Projekt nicht verwirklicht, muss die Stiftung informiert und die finanzielle Unterstützung zurückerstattet werden.
Die Verantwortlichen des geförderten Projekts sind verpflichtet, die Unterstützung durch die Stiftung der FKB in angemessener Weise zu erwähnen, eventuell mit dem Logo der FKB. Die Modalitäten werden in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt.
Postfach
Freiburg
Clearing 768
MWST CHE-108.954.576