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Rechtliche Hinweise

Steuern

Um Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Einhaltung steuerlicher Pflichten sicherzustellen, hält sich die FKB strikt an internationale Steuervorschriften wie den AIA und FATCA.

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Die FKB ist verpflichtet, die Vorschriften zum Automatischen Informationsaustausch (AIA) anzuwenden.

Der AIA ist ein internationales Abkommen, das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelt wurde, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Durch die Teilnahme erhalten Staaten – über ihre Steuerbehörden – Finanzdaten und Informationen über Konten, die von ihren Steuerpflichtigen im Ausland gehalten werden. Mehr als 100 Länder, darunter die Schweiz, haben sich verpflichtet, diese Regelung in ihre nationale Gesetzgebung zu überführen. Die Schweiz hat das Gesetz über den Automatischen Informationsaustausch (AIAG) ratifiziert, das die rechtliche Grundlage für den AIA bildet.

Seit Januar 2017 sind meldepflichtige Schweizer Finanzinstitute, meldepflichtige Konten zu identifizieren und Daten an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zu übermitteln. Die erste jährliche Meldung an die ESTV erfolgte im Juni 2018. Der Informationsaustausch erfolgt anschliessend zwischen den Steuerbehörden der beteiligten Länder.

Die Vorschriften gelten sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Die zu übermittelnden Informationen umfassen die Kontonummer, die Steueridentifikationsnummer, den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum des Steuerpflichtigen der Partnerrechtsordnung, der ein Konto in einer anderen Rechtsordnung hält, sowie alle Einkommensarten und den Kontosaldo.

Kundendaten und Vermögenswerte werden nur dann ausgetauscht, wenn die Schweiz ein entsprechendes Abkommen mit dem betreffenden Staat abgeschlossen hat. Eine Liste der Partnerstaaten, mit den die Schweiz Daten austauscht, ist auf der Webseite des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen verfügbar. Dort finden sich weiterführende Informationen.

Die FKB ist als meldepflichtiges Finanzinstitut in der Schweiz verpflichtet, die Vorschriften zum AIA anzuwenden. Falls ein Konto keine Verbindung zu einem der Vertragsstaaten des Abkommens aufweist, werden keine Daten des Kontoinhabers an die Steuerbehörden übermittelt.

So funktionniert AIA

Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist eine US-amerikanische Steuervorschrift mit dem Ziel, alle in den USA steuerpflichtigen Personen zu identifizieren, die entweder direkt oder als wirtschaftlich Berechtigte juristischer Personen Konten halten, und sie zur Einhaltung ihrer steuerlichen Pflichten in den USA zu veranlassen. Die Schweiz hat ein Abkommen zur Erleichterung der FATCA-Umsetzung abgeschlossen. Auf Grundlage dieses Abkommens wurde das schweizerische FATCA-Gesetz erlassen, das am 30. Juni 2014 in Kraft trat.

Demnach obliegt es den kontoführenden Finanzinstituten zu prüfen, ob bei Inhabern oder Personen, die die Kontrolle über juristische Personen ausüben, Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie in den USA steuerpflichtig sind (Bestimmung des «FATCA-Status»). Letztere sind darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, den FATCA-Status ihrer Kunden zu dokumentieren. Finanzinstitute müssen anschliessend jährlich Informationen über Konten, die von US-steuerpflichtigen Personen gehalten werden, an die US-Steuerbehörde übermitteln.

Falls ein Konto keine Verbindung zu den USA aufweist, werden keine Daten des Kontoinhabers an die US-Steuerbehörden weitergeleitet.

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Montag bis Freitag 08.00 - 17.30
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