So werden Sie Eigentümer
Was ändert sich auf der Steuererklärung?
Einfluss des Erwerbs von Wohneigentum auf die SteuerbelastungIm Allgemeinen ist der Besitz eines Eigenheims steuermässig vorteilhaft. Wenn Sie Ihr Wohneigentum bauen oder kaufen, wird Ihre Steuererklärung nicht mehr die gleiche sein. Sie haben dann die Möglichkeit, mehrere Abzüge vorzunehmen.KreditzinsDie Hypothekarzinsen können von den Steuern abgesetzt werden. Wenn Sie beispielsweise CHF 18'000.- Hypothekarzinsen zahlen, verringert sich Ihr Einkommen um diesen Betrag.
Andererseits wird Ihr Einkommen um den Mietwert Ihres Wohneigentums fiktiv erhöht: Die blosse Tatsache, dass Sie in Ihrer eigenen Wohnung wohnen, bringt Ihnen ein steuerbares Einkommen, dessen Betrag demjenigen entspricht, den ein Mieter als Miete einer vergleichbaren Wohnung zahlt.
UnterhaltskostenIn jeder Steuerperiode können Sie zwischen einem Abzug der tatsächlichen Unterhaltskosten und einer Pauschale wählen, die 10% des Mietwertes Ihrer Wohnung entspricht, wenn diese weniger als 10 Jahre alt ist, und 20%, wenn sie älter ist als 10 Jahre. Wenn Sie sich für die tatsächlichen Kosten entscheiden, müssen Sie selbstverständlich die geltend gemachten Ausgaben nachweisen.
Die Ausgaben, die einen Mehrwert der Immobilie erbringen, können nicht abgezogen werden. Es ist jedoch oft schwierig, zwischen Unterhaltsarbeiten und solchen Arbeiten zu unterscheiden, die einen Wertzuwachs erbringen.
Gebühren und VersicherungsprämienGewisse Gebühren können ebenfalls in Abzug gebracht werden, beispielsweise diejenigen der Wasserreinigung und der Liegenschaftsverwaltung. Das gleiche gilt für die Gebäudeversicherungen (Brandversicherung, Wasserschäden, Glasbruch, Haftpflicht des Eigentümers).
VermögenssteuerDer Kauf eines Wohneigentums verändert auch den Wert Ihres Vermögens. Es ist aber nur erforderlich, den Steuerwert der Liegenschaft anzugeben, nicht den Marktwert, der im Normalfall erheblich höher liegt. Auch den Betrag Ihrer Hypothekarschuld können Sie absetzen. Aus diesem Grund hat der Kauf eines Eigenheimes oder einer Wohnung im Allgemeinen wenig Einfluss auf die Höhe Ihrer Vermögenssteuer.