So werden Sie Eigentümer

Finanzierung Ihres Wohnheims. Wie hoch ist die Belastung?

Gestion des comptes Der Kauf eines Wohnheims ist eine hohe Investition und verlangt eingehende Beratung
Sie haben Ihren Entschluss gefasst und wollen in Ihren eigenen vier Wänden wohnen. Da Ihre Situation natürlich eine individuelle ist, können nur persönlich angepasste Abklärungen Ihre genaue finanzielle Lage klarstellen. In dieser Beziehung begleiten Sie die Berater der FKB gerne während Ihres Vorhabens. 


Es sind einige allgemeine Regeln zu beachten
 
Die Regel 80-20%
Die Bank gewährt Ihnen ein Hypothekardarlehen bis zu 80% der Gesamtkosten Ihrer Liegenschaft. Die Bank teilt dabei ihr Risiko auf, indem zwei Anteile gewährt werden: die Hypothek im 1. Rang deckt 67% der Kosten und die Hypothek im 2. Rang die 13 restlichen % ab. Ihre Eigenmittel sollten demgemäss mindestens 20% des Preises betragen. Diese Mittel können von Konten, Sparguthaben, Wertpapieren, Vorsorgegeldern der 2. Säule, dem Vorsorgekonto der 3. Säule, einem Rückkauf einer Lebensversicherung, einem Erbvorausbezug, dem vorhandenen Grundstück, den Eigenleistungen stammen.

Rechenbeispiel mit 20% Eigenmittel in bar
Kaufpreis CHF   650'000.-
Eigenmittel (20%) CHF   130'000.-
Hypothekardarlehen 1. Rang (67%) CHF   435'500.-
Hypothekardarlehen 2. Rang (13%) CHF     84'500.-


Die 33%-Regel
Die jährlichen Gesamtkosten für Ihr Eigenheim (Zins, Amortisation des Hypothekarkredits, Elektrizität, Wasser, Heizung, Reparaturen, Grundsteuern usw.) sollten 33% Ihres jährlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Um Ihre persönlichen Berechnungen auszuführen, brauchen Sie nur unseren zu benutzen.

Amortisation
Ihr Wohnheim kann direkt oder indirekt amortisiert werden.
  • Bei einer direkten Amortisation verändern Ihre Rückzahlungen den Betrag des Hypothekarkredits. Dieser verringert sich nach Massgabe Ihrer Zahlungen. So vermindert sich die Zinsbelastung kontinuierlich. Allerdings ist dies steuermässig nicht optimal.
  • Im Falle einer indirekten Amortisation zahlen Sie den Gegenwert der Rückzahlung auf ein Sparen 3-Konto der FKB ein. Die Rückzahlung Ihres Hypothekarkredites geschieht bei der Freigabe dieser Spargelder. Diese Möglichkeit ist steuermässig sehr interessant (die Verschuldung und die Zinsbelastung sind konstant, die Zahlungen auf ein Vorsorgekonto sind steuerfrei sowie auch das angesammelte Kapital).

Eigenkapital der 2. und 3. Säule
Ihr Eigenkapital kann aus den Guthaben der 2. und/oder 3. Vorsorgesäule stammen. Diese Guthaben können auf zweierlei Arten genutzt werden: durch direkten Bezug oder durch Verpfändung.

  • Der Direktbezug Ihrer Guthaben bei der Pensionskasse ermöglicht es, Ihrem Projekt Bargeld zuzuführen, hat aber zwei Nachteile: die Einzahlung ist zu versteuern, und die versicherten Leistungen vermindern sich. Es ist demgemäss erforderlich, dass Sie sich bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung genau informieren.
  • Durch die Verpfändung Ihrer Vorsorgeguthaben bei der FKB können diese Nachteile vermieden werden. Ihre Eigenmittel werden dann folgendermassen eingesetzt: 10% «andere» und 10% «Verpfändung der Vorsorge». Andererseits ist in diesem Falle der Hypothekarkredit höher (da er dann 90% der Kosten abdecken muss), und die Zinsen und Amortisationen steigen ebenfalls entsprechend an.

Die Spezialisten Ihrer FKB beraten Sie gerne über die Möglichkeiten, wie Sie Ihre Eigenmittel optimal einsetzen können. Zögern Sie nicht und nehmen Sie mit den Spezialisten der FKB auf.
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