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Informative Notiz zu Kommissionen und Retrozessionen

Einleitung
Im Verlaufe des Jahres 2010 hat die Schweizerische Bankiervereinigung ihre Richtlinie für Vermögens- verwaltungsaufträge abgeändert. Die Änderungen betreffen die Entschädigungen der Bank.


Die Freiburger Kantonalbank (FKB) begrüsst die verstärkte Transparenz, welche durch die schweizerische Reglementierung auf dem Gebiet der Kommissionen und Retrozessionen erzielt worden ist. Als konkrete Massnahme hat die FKB einerseits einen neuen Artikel 23 in ihre «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» eingeführt und andererseits diese Informationsnotiz erstellt.

Der neue Artikel 23 der allgemeinen Geschäftsbedingungen lautet: «Beim Erbringen sämtlicher Dienstleistungsformen, vorab im Bereich der Vermögensverwaltung, kann die Bank Kommissionen und Retrozessionen erhalten. Der Kunde willigt ein, dass diese geldwerten Leistungen der Bank als Entgeld gehören. Zudem weisen wir den Kunden darauf hin, dass die Bank geldwerte Leistungen an Dritte, hauptsächlich an unabhängige Vermögensverwalter, leisten kann».

Diese Notiz dient zur weiteren Erklärung des vorgehenden Artikels der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.

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Informative Notiz zu Kommissionen und Retrozessionen

Basisdokumente und allgemeine Geschäftsbedingungen




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